AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1.1 Unsere Vertragspartner werden nachfolgend als Auftraggeber, der Nordseering Büsum als Auftragnehmer bezeichnet, ohne dass dies die rechtliche Einordnung der Vertragsbeziehungen präjudiziert.

1.2 Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verträge, die zwischen Auftraggeber und dem Nordseering Büsum abgeschlossen werden, ohne dass es eines Widerspruchs vom Nordseering Büsum gegen etwaige vom Auftraggeber gemachte Einschränkungen bedarf. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und weitere Vereinbarungen sowie Änderungen und Nebenabreden sind nur soweit gültig, wie Nordseering Büsumsich damit ausdrücklich und schriftlich einverstanden erklärt hat.

2 Angebot und Vertragsabschluss2.1Nur schriftliche Vertragserklärungen vom Nordseering Büsum, insbesondere Leistungsangebote und Angebotsannahmen, verpflichten der Nordseering Büsum. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Nordseering Büsum. Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten.

2.2 Ein Vertragsabschluss kommt nur zustande, wenn dieser schriftlich niedergelegt und der Vertrag rechtswirksam unterschrieben ist. Ein dem Auftraggeber zugesandter Vertrag ist von diesem gegengezeichnet zurückzusenden.

2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Nordseering Büsum so früh wie möglich über alle Änderungen des zeitlichen Ablaufs und/oder die Personenzahl zu informieren. Alle Vertragsänderungen und neuen Angebote sind schriftlich abzufassen und zu bestätigen.
 

 

2.4 In Fällen des Rücktritts vom Vertrag / der Stornierung einer Buchung gilt folgende Berechnung

  • 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder früher keine Berechnung.
  • Bis zum 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 25% des gesamten Angebotspreises fällig.
  • Bis zum 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des gesamten Angebotspreises fällig.
  • Bis zum 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden 75% des gesamten Angebotspreises fällig.
  • Ab dem 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn werden in jedem Fall 100% des Angebotspreises fällig.

 2.4a 

Eine Verschiebung einer Buchung auf einen anderen Tag, auf welche ein Rechtsanspruch nicht besteht und nicht gewährt wird, gilt als Stornierung der ursprünglichen Buchung, so dass die Regelungen von Nr. 2.4 der AGB entsprechend anzuwenden sind. 

Soweit der Nordseering Büsum zunächst auf die unverzügliche Geltendmachung der Stornierungskosten verzichtet und diese bei Durchführung des neu anberaumten Termins angerechnet werden sollen, dieser Termin jedoch ebenfalls storniert wird, ist für die Berechnung der Stornogebühren die ursprüngliche Buchung/Stornierung maßgeblich, es sei denn, die neuerliche Storierung erfolgt zu einem noch späteren Zeitpunkt gem. der Staffelung von Nr. 2.4 der AGB im Verhältnis zum neu anberaumten Termin.


2.5 In den Fällen, in denen der Vertrag auf Wunsch des Auftraggebers nachträglich geändert wird und dies zu einer Reduzierung der ursprünglich festgelegten Personenzahl führt, gilt folgende Berechnung:

  • 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn oder früher keine Berechnung.
  • Vom 29. Tag bis zum 7. Tag werden für eine nachträgliche Reduzierung der Personenzahl bis maximal 30% der ursprünglichen Anzahl keine Stornokosten erhoben.
  • Bei jeder weiteren Reduzierung werden 100% des Angebotspreises fällig.



3 LeistungsumfangZu den Leistungen des Auftragnehmers zählen insbesondere alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

3.1 Alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen und vom Nordseering Büsum bei außerhaus Veranstaltungen angelieferten Gegenstände und Materialien mit Ausnahme der Lebensmittel und Getränke stehen und bleiben im Eigentum vom Nordseering Büsum und müssen unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung an den durchführenden Veranstaltungsleiter zurückgegeben werden. Fehlmengen werden nach Rückgabe und Prüfung der restlichen Gegenstände nach Satz 1 zu Wiederbeschaffungspreisen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Getränke, die auf Kommissionsbasis geliefert werden, werden nur dann zurückgenommen, wenn die Behältnisse weder angebrochen noch beschädigt sind.

4 Lieferzeit


4.1 Die in der jeweilig gesondert getroffenen Vereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.

4.2 Der Nordseering Büsum wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn Kartland an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die es trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw., und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Bei allen angegebenen Hinderungsgründen ist es unerheblich, ob sie beim Auftraggeber oder beim Nordseering Büsum entstehen.

4.3 Wird der Nordseering Büsum von der Liefer- und Leistungsverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.

Der Auftraggeber ersetzt dem Nordseering Büsum alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Kosten, die bis zu dem Zeitpunkt entstanden sind, in dem Nordseering Büsum gemäß Ziff. 4.2 von der Leistung frei wird.

5 Zahlung, Verzug, Aufrechnung

5.1Dem Auftrag liegt eine Vereinbarung über eine Anzahlung i.H.v. 50% des Mietpreises und der Bewirtungskosten zugrunde. Wird eine Anzahlung vereinbart, ohne dass der genaue Veranstaltungstermin feststeht, wird die Anzahlung spätestens 7 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig.

5.2 Der offene Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig.

5.3 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen i. H. v. 5% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.

5.4 Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur möglich, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

6 Beanstandungen

6.1 Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem ausführenden Veranstaltungsleiter mitzuteilen.

6.2 Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht gem. Ziff. 7.1 nicht fristgerecht nach und können die Mängel aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende der Veranstaltung, behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.

7 Gefahrübergang und Haftung

7.1 Bei Anlieferung von Waren und Leistungen hat der Auftraggeber diese zu prüfen. Im Falle von Reklamationen gilt Ziff. 6.

7.2 Mit Übernahme gem. Ziff. 7.1 der Lieferungen bzw. Sachleistungen nach Ziff. 3 dieser Bedingungen durch den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung und Verschlechterung sowie Folgeschäden auf den Auftraggeber über.

7.3 Eine Haftung für mittelbare Personen-, Sach- und Vermögensschäden sowie Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8 Gewährleistung

Ansprüche des Auftraggebers wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften können nur dann hergeleitet werden, wenn die zugesicherten Eigenschaften von Kartland in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten bestehen diesbezüglich keine Ansprüche des Auftraggebers.

9 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der Schriftform. Dasselbe gilt im Hinblick auf dieses Schriftformerfordernis.

10 Teilwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarungen durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen wirtschaftlich am nächsten kommt.

11 Gerichtsstand

Unter Vollkaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Meldorf.

12 Anwendbares Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Nordseering Büsum, Segeltörn 1, 25761 Büsum

Nordseering Büsum

Jörg Martin
Segeltörn 1
25761 Büsum
Tel. (0 48 34) 962 8 962

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